Fusion der Oberlandesgerichte – Seriöse Zahlen sind Voraussetzung für Dialog
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Verein Pro Justiz Rheinland e.V. begrüßt die Dialogbereitschaft des Ministerpräsidenten Kurt Beck über die geplante Zusammenlegung der Oberlandesgerichte. Allerdings erwartet der Verein Pro Justiz Rheinland e.V., dass die rheinland-pfälzische Landesregierung so schnell wie möglich die erhofften Einspareffekte der Fusionspläne beziffert und den zu erwartenden Mehrkosten für eine Erweiterung des Standortes Zweibrücken gegenüber stellt. Der Verein Pro Justiz Rheinland e.V. seinerseits rechnet fest mit erheblichen Mehrkosten im Falle einer Umsetzung der Fusionspläne der Landesregierung.
Der zur weiteren Begründung der Maßnahmen herangezogene demografische Wandel taugt nicht als Argument für eine Fusion. Bis heute ist keine Reduzierung der Arbeit der Oberlandesgerichte festzustellen. Eine Behauptung des Justizministers Jochen Hartloff, die Zahl der Verfahren beim OLG Koblenz sei in 2010 rückläufig gewesen, ist nachweislich falsch. Im Gegenteil lässt der demografische Wandel eine Zunahme von erb-, familien- und betreuungsrechtlichen Verfahren erwarten.
Der Verein Pro Justiz Rheinland e.V. stellt dem Ministerpräsidenten und der Landesregierung mehrere Fragen:
Warum haben Kurt Beck und der damalige Justizminister Heinz Georg Bamberger bei der Eröffnung des Justizzentrums Koblenz im Februar 2011 die Synergieeffekte des Zentrums so sehr gelobt, wenn die Landesregierung diesen Effekten nur zwei Monate später keine Bedeutung mehr beimisst?
Warum wird eine Verlagerung der Strukturen an die Peripherie des Landes angestrebt statt eine Zusammenlegung im verkehrstechnisch viel günstiger gelegenen und heute deutlich größeren Justizstandort Koblenz auch nur ansatzweise zu erwägen?
Wie möchte die Landesregierung die angekündigte Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz erreichen, wenn sie gleichzeitig gravierend in deren Belange eingreift?
Abschließend widerspricht der Verein Pro Justiz Rheinland e.V. der Darstellung von Kurt Beck, dass der Justizminister Hartloff beim Besuch des OLG Koblenz „auf taube Ohren gestoßen“ sei. Im Gegenteil war der Minister nicht in der Lage, die drängenden Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OLG zu beantworten. Nicht diese waren taub, sondern der Minister war stumm!