Gemeinsame Erklärung zur Erhaltung des Oberlandesgerichts Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Gemeinsame Erklärung zur Erhaltung des Oberlandesgerichts Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident ,

der Koalitionsvertrag zwischen den Koalitionsparteien der neuen Landesregierung fordert zu Recht Partizipation und die Nähe zum Bürger. Er enthält auch speziell die Formulierung, dass zur Garantie des Rechtsstaates eine gute Erreichbarkeit der Justizeinrichtungen gehört. Ungeachtet dieser zutreffenden Grundsätze wird mit dem Koalitionsvertrag ohne vorherige Einbindung der Betroffenen und ohne eine vorherige abgewogene nachvollziehbare Prüfung die Auflösung des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Verlegung nach Zweibrücken „beschlossen“. Darüber ist die Mehrheit der Bürger im Bezirk des OLG Koblenz entrüstet.

Der Freundeskreis OLG Koblenz und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – ein Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Notaren, IHK, HWK, Wirtschaft und freien Bürgern – hat nachstehende Resolution beschlossen:

I.

Der Freundeskreis OLG und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz appelliert an die Landesregierung, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das OLG Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft von Koblenz nach Zweibrücken zu verlegen, nicht umzusetzen. Hierfür sprechen folgende Gründe:

  1. Das OLG Koblenz ist ein hochgeschätztes großes Gericht, dessen Entscheidungen (allein 3700 veröffentlichte in den letzten 10 Jahren) bundesweit große Beachtung gefunden haben und finden. Das OLG und die Generalstaatsanwaltschaft sind ein Markenzeichen des Justizstandortes Koblenz und der Region.
  2. Das OLG Koblenz ist bürgernah; es versorgt mit kurzen Wegen bei einer sehr guten Erreichbarkeit 2/3 der Rheinland-Pfälzer. Das OLG Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nutzen die Synergieeffekte mit den großen Gerichten und der Staatsanwaltschaft vor Ort. Zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetriebe und Behörden profitieren von der zentralen Lage dieses Gerichts in Rheinland-Pfalz.
  3. Durch diese Erreichbarkeit wird der Zugang zum Recht erleichtert. Dies gilt für alle zum OLG zugelassenen Rechtsstreitigkeiten, z.B. für Bau- und Handwerkerforderungen, Arzthaftungssachen und insbesondere für Familiensachen. Das OLG Koblenz garantiert diesen Aspekt einer rechtsstaatlichen Gerichtsorganisation.
  4. Das im Koalitionsvertrag vorgebrachte Ziel, aus Spargründen das OLG Koblenz und die GenStA Koblenz nach Zweibrücken zu verlegen, hat keine nachvollziehbare Begründung. Grade in jüngster Vergangenheit wurde mit viel Aufwand das OLG Gebäude renoviert ( ca. 5 Millionen) und die GenStA zog in das mit umfangreichen Investitionen (ca. 25 Mio. €) errichtete neue Justizzentrum ein. Für Umzug und Unterbringung der Justizeinrichtungen in Zweibrücken sind ganz erhebliche Finanzmittel aufzubringen. Viele Millionen Euro wären bei Verlegung zwecklos ausgegeben, eine neue beträchtliche Summe wäre zu investieren. Das widerspricht dem Gedanken der Sparsamkeit.
  5. Auch weitere wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen für den gewählten Standort des OLG in Koblenz. Dem rechtssuchenden Bürger wie auch Unternehmen, Handwerkern, Banken und Versicherungen ist es weder sachlich noch ökonomisch zumutbar, in vermeidbare Wege und überflüssigen Zeit- und Kostenaufwand investieren zu müssen, Im Rahmen der Prozesskostenhilfe sogar auf Kosten des Landeshaushaltes.
  6. Und nicht zuletzt begründet die historische Situation und die Verlagerung des Regierungssitzes von Koblenz nach Mainz mit den gegebenen Garantien (die „Justizhauptstadt“ Koblenz soll ausgebaut werden) die Ablehnung einer Standortschließung des OLG Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

II.

Sollte die Koalitionsvereinbarung (Zusammenfügung beider OLGs und GenStAs am Standort Zweibrücken) tatsächlich in eine konkretere Planungsphase gelangen, dann ist unsere Forderung, dass zunächst in einem ersten Schritt fundiert und transparent geklärt wird, in welchem Maße eine Strukturveränderung (ein OLG und eine GenStA) Vor – und Nachteile für die Gerichtsbarkeit und die Rechtsuchenden mit sich bringt und ob diese Strukturveränderungen überhaupt zu einer Kostenersparnis – im Rahmen einer Gesamtkostenrechnung – führt. An der Erstellung dieser Expertise sind die Betroffenen von Anfang an zu beteiligen. Sollte eine Zusammenlegung der OLGs und Generalstaatsanwaltschaften überhaupt Sinn machen, so wäre in einem zweiten – gleichfalls rational zu prüfenden und begründeten – Schritt zu klären, wo und ggfls. mit welchen weiteren Standorten dieses Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Ihren Sitz haben müssen.
In keinem Fall darf eine Verschlechterung der Situation bei ungeklärter wirtschaftlicher Berechnung oder sogar eine Verteuerung aufgrund der gewählten Lösung eintreten. Dies ist die Politik ihrem steuerzahlendem Wahlbürger schuldig und entspricht auch dem Gebot der Sparsamkeit.
Jedes andere Vorgehen wird mit Sicherheit weiteren Widerstand bei den Betroffenen, gerade auch bei den Bürgern im Norden des Landes hervorrufen.

Für den Freundeskreis des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalschaft Koblenz

Rechtsanwalt Dr. Schulte-Wissermann, Oberbürgermeister a.D.

 

Dem Freundeskreis gehören neben den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht unter anderem an:

Handwerkskammer Koblenz
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Sparkasse Koblenz
Stadt Koblenz
Stadt Andernach
Stadt Neuwied
Kreis Mayen-Koblenz
Rhein-Hunsrück Kreis
FDP-Fraktion, CDU-Fraktion, BIZ-Fraktion
Freundeskreis der Uni Koblenz/ Landau vertreten durch den
Vors. Notar Hans Jörg Assemacher
Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Amts- und Landgerichts Koblenz
Vertreter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rechtsanwälte und Notare
Verein der Richter und Staatsanwälte Koblenz
Rheinland-Pfälzischer Anwaltsverband im Deutschen Anwaltsverein vertreten durch die stellv. Vorsitzende RAin Theobald-Frick
Verein der Rechtsanwälte Koblenz e.V.
Verein der Rechtsanwälte Bad Kreuznach
Rheinhessischen Anwaltsverein Mainz e.V.
Alzeyer Anwaltverein e.V.
Verein der Rechtsanwälte Neuwied e.V.
Trierer Anwaltverein e.V.
Wormser Anwaltverein e.V.
Anwaltsverein Westerwald
sowie Bürgerinnen und Bürger der Region

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