Gemeinsame Erklärung zur Erhaltung des Oberlandesgerichts Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Gemeinsame Erklärung zur Erhaltung des Oberlandesgerichts Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident , der Koalitionsvertrag zwischen den Koalitionsparteien der neuen Landesregierung fordert zu Recht Partizipation und die Nähe zum Bürger. Er enthält auch speziell die Formulierung, dass zur Garantie des Rechtsstaates eine gute Erreichbarkeit der Justizeinrichtungen gehört. Ungeachtet dieser zutreffenden Grundsätze wird mit dem Koalitionsvertrag ohne vorherige Einbindung der Betroffenen und ohne eine vorherige abgewogene nachvollziehbare Prüfung die Auflösung des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Verlegung nach Zweibrücken „beschlossen“. Darüber ist die Mehrheit der Bürger im Bezirk…

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