„Koblenzer Erklärung“ des „Pro Justiz Rheinland e.V.“ vom 30.06.2011
Die Koalition aus SPD/Bündnis 90 – Grüne hat im Koalitionsvertrag für die Legisla-turperiode 2011-2016 vereinbart, das OLG Koblenz und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufzulösen und mit den Justizeinrichtungen in Zweibrücken zusammenzuführen. Gegen diese ohne jede sachliche Prüfung getroffene Entscheidung formiert sich zu Recht erheblicher Widerstand von Bürgern, Mitarbeitern der Justiz, Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Notaren, Kammern, Wirtschaft, Kommunalen Parlamenten, Bürgermeistern und Landräten sowie Vereinen. Die vorgegebene politische Entscheidung ist ein vielfältiger Angriff auf anerkannte Werte unserer Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
1.
Sie ist ein Angriff auf die geschichtlichen Grundlagen des Landes Rheinland-Pfalz und das Selbstverständnis der Bürger.
Mit der Zusammenführung des ehemals preußischen Rheinlandes mit Rhein-Hessen und der Pfalz wurde mit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz 1946 eigens das OLG Koblenz/die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz für 2/3 der rechtsuchenden Bürger im Norden des Landes errichtet. Der Konsens für dieses Land gerät ins Wanken, wenn markante Zeichen aus der Gründung unseres Landes aus der Justizstadt Koblenz abgezogen werden.
2.
Sie ist ein Angriff auf eine bürgernahe Justiz und zeugt mangelnden Respekt vor der „dritten Gewalt“.
Mit der bloßen durch nichts begründeten Behauptung, mit der Verlagerung des OLG Koblenz/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nach Zweibrücken im Sinne der sog. Schuldenbremse sparen zu können, beschränkt man mit weiten Wegen und bei unzureichender Infrastruktur des ÖPNV die im Sinne der Rechtsstaatgarantie notwendige Erreichbarkeit der Justiz. Dies gilt gerade auch für Rechtsmittel- und Berufungsverfahren.
3.
Sie ist ein Angriff auf die verfassungsrechtlich verankerte Gewaltenteilung.
Diese Feststellung trifft auch der deutsche Anwaltstag. Die Koalition maßt sich ohne fundierte tragfähige Abwägung aller in Frage kommenden Auswirkungen eine Verlagerungsentscheidung an, die große Bedeutung für die Funktionalität und Qualität der Justiz hat. Die Unabhängigkeit der Justiz lässt es geboten erscheinen, politische beabsichtigte strukturelle Reformen der Justiz zumindest zuvor mit dieser zu erörtern.
4.
Sie ist ein Angriff auf den Justizstandort und Wirtschaftsstandort Koblenz und der gesamten nördlichen Region von Rheinland-Pfalz.
Offen wird durch die Koalition als Argument genannt, dass die Region in und um Zweibrücken strukturell mit der Zusammenlegung der OLG´s und Generalstaatsanwaltschaft aufgewertet werden soll. Abgesehen davon, dass die Auflösung und Verlagerung der hoch anerkannten Justizeinrichtungen OLG Koblenz/Generalstaatsanwaltschaft Koblenz damit zum Instrument der Strukturpolitik herab gewürdigt werden, ist damit auch belegt, dass der Stadt und Region Koblenz besondere Nachteile zugefügt werden (sollen).
5.
Sie ist ein Angriff auf die gebotene Sparsamkeit und verfassungsrechtlich geforderte Schuldenbremse. Vor wenigen Monaten wurde das neue Justizzentrum in Koblenz mit einem Investitionsvolumen von ca. 25 Mio. EUR, in dem mit teuren Sicherheitsauflagen auch die Generalstaatsanwaltschaft untergebracht wurde, durch die Landespolitiker als Stärkung des Justizstandortes Koblenz gefeiert. Im OLG Koblenz wurden ca. 5 Mio. EUR für Modernisierung ausgegeben. In Zweibrücken müsste für diese Einrichtung erneut umfangreich investiert werden. Zwecklose Ausgaben in Mio. Höhe hier und weitere Mio. EUR für den teuren Umzug sind kein Sparen, sondern das Gegenteil und die Missachtung der Vorgaben der Schuldenbremse. Die Verfassung wird hier insoweit eklatant missachtet.
6.
Sie ist ein Angriff auf die Demokratie und den Respekt vor dem Bürger.
Weil ein Argument, es würden insgesamt Steuermittel gespart, nicht ansatzweise belegt ist, ist es (bisher) eine Täuschung der Bürger über wahre Absichten. Die fest Vorgabe des Schließens und der Verlegung der Justizeinrichtungen von Koblenz ist ein Diktat von oben nach unten, die ist bürgerfeindlich, undemokratisch und gerade nicht das Mitnehmen der Bürger und nicht Partizipation. Das Vorhaben steht auch im krassen Widerspruch zu den Wahlkampfaussagen (Wahlversprechen) beider Regierungsparteien.
7.
Sie ist ein Angriff auf den sozialen Frieden.
Die betroffenen Mitarbeiter, aber auch die rechtsuchenden Bürger erwarten zu Recht in einer lebendigen Demokratie Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entscheidungen und sorgsame Beachtung ihrer Interessen, insbesondere keine frauen- und familienfeindlichen Entscheidungen. Politik darf nicht Angst machen und den Bürger in jahrelanger Ungewissheit über politische Entscheidungen lassen.
Insgesamt sind die Bürger entrüstet und wütend über das geplante Vorhaben. Sie werden sich mit allen rechtlich und tatsächlich möglichen und zulässigen Mitteln wehren, auch mit den nach der Landesverfassung möglichen Initiativen.
Die „Koblenzer Erklärung“ wurde in der Mitgliederversammlung von mehr als 150 Mitgliedern einstimmig beschlossen.