Podiumsdiskussion: Haftung der Bundeswehr bei Auslandeinsätzen – „Kundus und keine Ende“

Podiumsdiskussion: Haftung der Bundeswehr bei Auslandeinsätzen – „Kundus und keine Ende“

Der Verein Pro Justiz Rheinland e.V. lädt ein zu seiner öffentlichen Veranstaltung

Haftung der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen
– Kundus und kein Ende –

am Donnerstag, den 10. März 2016, 18.00 Uhr
im historischen Rathaussaal der Stadt Koblenz, Jesuitenplatz.

Die Veranstaltung wird eröffnet durch den Justizminister von Rheinland-Pfalz, den Staatsrechtler Prof. Dr. Gerhard Robbers. Es folgt eine Podiumsdiskussion, an der u.a. die jeweiligen Prozessbevollmächtigten des „Kundus-Verfahrens“ vor dem Oberlandesgericht Köln teilnehmen werden.

Weitere Informationen :
Bei dem Luftangriff, der von einem deutschen Oberst angefordert wurde, wurden im Spätsommer 2009 in Afghanistan zahlreiche Zivilpersonen getötet und verletzt. Dies führte zu gerichtlichen Verfahren, in denen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland gefordert wird. Das erste dieser Verfahren liegt nach einem die Klage abweisenden Urteil des OLG Köln nun dem BGH zur Entscheidung vor. Über 50 weitere Verfahren stehen noch an. Es geht insgesamt um Ersatzforderungen in Millionenhöhe.
Gerade wegen zunehmender Aktivitäten der Bundeswehr im Ausland (u.a. Mali, Syrien, Piratenbekämpfung) wird die Zahl der Konfliktfälle nach Schäden von Zivilpersonen zunehmen. Das Thema ist gerade auch für den großen Bundeswehrstandort Koblenz aktuell und brisant.

Es geht auch nicht nur um juristische Fragen bei diesem Thema : ist deutsches Recht überhaupt für diese Schadensfälle im Ausland anwendbar, kommen die normalen Ersatznormen bei Militäreinsätzen (Kriegseinsätzen) zur Anwendung oder ist das Völkerrecht vorrangig, können ausländische Privatpersonen gegen deutsche Hoheitsträger vorgehen und übernimmt die „Kommandomacht“ (NATO, UNO, Europäische Union usw.) nicht auch haftungsrechtlich die alleinige Verantwortung.

Es wird sich auch die Frage stellen, inwieweit detaillierte Regelungen zu Amtspflichten für derartige Schadensfälle deutsche Soldatinnen und Soldaten in Einsatzsituationen behindern und damit gefährden können und in welchem Rahmen derartige Ersatzleistungen für ab- und angeforderte BW-Einsätze im Ausland politisch und wirtschaftlich vertretbar sind.

Dieser aktuelle und sich wohl ausweitende Konfliktbereich bedarf dringend einer effektiven und konsensfähigen Regelung, gerade auch um den Schutz Unbeteiligter (auch im Ausland) zu gewährleisten, Entschädigung in Schadensfällen zu leisten sowie gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der von der Gesellschaft ins Ausland geschickten Soldatinnen und Soldaten zu erhalten.

Diese Veranstaltung von Pro Justiz Rheinland e.V. findet im Rahmen des 4. Informationsaustauschs im Amts- und Staatshaftungsrecht statt, an dem in Koblenz zahlreiche Richterinnen und Richter von BGH und Oberlandesgerichten teilnehmen.

Nähere Informationen bei :
Dr. Peter Itzel , VROLG und Vorstandsmitglied – Dr.P.Itzel@t-online.de

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