Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Juli 2011 hinsichtlich der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberlandesgerichts Koblenz erklärt der Verein Pro Justiz Rheinland e.V.:

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Juli 2011 hinsichtlich der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberlandesgerichts Koblenz erklärt der Verein Pro Justiz Rheinland e.V.:

Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts, die zusätzlich zu den Hiobsbotschaften der letzten Wochen und Monate auch lange Zeit ohne Vorgesetzten auskommen mussten. Für sie besteht nun wenigstens die begründete Aussicht, in naher Zukunft wieder unter der Leitung eines Präsidenten arbeiten zu können.

Dies ist umso wichtiger, da nur durch die Besetzung der Präsidentenstelle der derzeit herrschende verfassungswidrige Zustand – nämlich das Fehlen des gesetzlichen Richters in der Person des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz – beseitigt werden kann.

Pro Justiz Rheinland e. V. nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auch zum Anlass, seine Bereitschaft zu erneuern, gemeinsam mit der Landesregierung nach sinnvollen und erfolgversprechenden Einsparmöglichkeiten im Bereich der Justiz zu suchen.
Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ist jedoch der falsche – wie auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt. Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz müssen erhalten bleiben!

2_N_572_11_Beschluss_vom_26_07_2011_Verwaltungsgericht_Koblenz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert